Warenzeichen patentieren, schützen lassen
Marke anmelden, anstatt Warenzeichen patentieren, schützen lassen
Möchten Sie ein Warenzeichen patentieren, schützen lassen? Dann finden Sie hier eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die schlechte: Sie können bei uns kein Warenzeichen patentieren, schützen lassen. Es wird noch schlimmer: Sie können auch anderswo kein Warenzechen patentieren, schützen lassen. Denn der Begriff Warenzeichen patentieren bzw. schützen wird seit Mitte der 1990er Jahre von Juristen nicht mehr verwendet. Abgelöst wurde er vom Begriff „Markenanmeldung“. Der Grund liegt auf der Hand: Eine Marke kennzeichnet auch Dienstleistungen. Daher ist die Wortbedeutung Warenzeichen patentieren streng genommen zu eng gefasst. Hinzu kommt, dass ein Patent das Schutzrecht für eine technische Erfindung ist. Folglich ist die Bezeichnung Warenzeichen patentieren oder schützen lassen auch aus diesem Grunde nicht korrekt. Als Juristen müssen wir das leider so genau betrachten. Doch kommen wir jetzt zur guten Nachricht: Natürlich übernehmen wir für Sie gern die gesamte Abwicklung, wenn Sie ein Warenzeichen patentieren, schützen lassen möchten. Wir nennen es nur anders. Aber wir sind ja auch Juristen. Ihnen kann es zunächst einerlei sein, ob wir Warenzeichen patentieren bzw. schützen oder Marken anmelden.
Dass der Begriff Warenzeichen patentieren bis heute verwendet wird, hat übrigens eine lange Tradition. Schon seit Verabschiedung des Warenbezeichnungsgesetzes aus dem Jahre 1894 wurde der Begriff Warenzeichen patentieren verwendet. Das Warenzeichengesetz von 1936 hielt daran fest. Heute regelt das Markenschutzgesetz Belange, die Wort- oder Bildzeichen, die beim Patentamt eingetragen sind, von Waren anderer Wettbewerber unterscheidet und schützt. Das klingt sehr formal und juristisch. Wenn wir für Sie ein Warenzeichen patentieren lassen, werden wir uns Ihnen gegenüber verständlicher ausdrücken – versprochen.
Und das können wir konkret für Sie tun, wenn wir für Sie ein Warenzeichen patentieren lassen oder besser, wenn wir eine Marke für Sie anmelden dürfen:
- Recherche und Beurteilung der Eintragungsfähigkeit
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in bis zu 3 Klassen
- Fertigung und Ausbringung einer elektronischen Markenanmeldung zum DPMA
- Führung der Standardkorrespondenz
- Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde
Weitere Informationen zum Thema Warenzeichen patentieren lassen oder Markenanmeldung finden Sie auf den weiteren Seiten. Wenn Fragen offen bleiben, beantworten wir Ihnen diese gerne per Mail oder telefonisch. Vielleicht haben Sie ja schon bald eine gute Nachricht für uns und wir dürfen für Sie ein Warenzeichen patentieren – oder auch eine Markenanmeldung durchführen. Wir freuen uns auf Sie.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
* Exklusive der Gebühren, die beim zuständigen Patent- und Markenamt entrichtet werden müssen. Die Anmeldung einer Marke garantiert nicht die Eintragung einer Marke. Eine eingetragene Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren. (siehe auch unsere allg. Informationen zur Eintragung einer Marke)
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben, oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, sollten Sie einen Spezialauftrag starten.