Namen rechtlich schützen
Wie kann ich meinen Namen rechtlich schützen?
Google, Yahoo, Xing – vor einigen Jahren gab es diese Worte bestenfalls in den Sprechblasenmerkwürdiger Comics. Oder bei wortreichen Diskussionen in Krabbelgruppen. Heute stellen diese Worte einen beträchtlichen Markenwert dar. Vielleicht sind Sie kurz davor, auch mit einem neuen, ungewöhnlichen Namen die Welt zu revolutionieren. Dann sollten Sie sich diesen Namen rechtlich schützen lassen. Bei „normalen“ Produkten oder Unternehmen liegt es nahe, sich den Namen frühzeitig rechtlich schützen zu lassen.
Bei etwas spezieller gelagerten Fällen wird anfangs oft vernachlässigt, wie wichtig es ist, sich einen Namen rechtlich schützen zu lassen. Uns ist es letztlich gleich, ob Sie einen zunächst sinnlos erscheinenden Begriff oder „Muttis-Marillen-Marmelade“ als Namen rechtlich schützen lassen wollen. Der Vorgang bleibt für uns derselbe. Und mit dem kennen wir uns bestens aus. Sie teilen uns einfach mit, für welches Gebiet Sie welchen Namen rechtlich schützen lassen möchten. Wir organisieren alles, damit Sie Ihren Namen rechtlich schützen, bevor dies ein Konkurrent erledigt.
Bevor wir bei Ämtern und Behörden alles Offizielle regeln, um Ihren Namen rechtlich schützen zu lassen, recherchieren wir, ob es Gründe gibt, die rechtlich dagegen sprechen, Ihren Namen rechtlich schützen zu lassen. Dadurch ersparen wir Ihnen gegebenenfalls Einiges an Zeit, Ärger und Kosten. Wir recherchieren schnell aber sehr gründlich. Wenn wir dabei keine Probleme oder „Stolperfallen“ entdecken, lassen wir Ihren Namen rechtlich schützen, damit Sie schnellstmöglich mit Ihrem Namen erfolgreich arbeiten können. Bevor wir für Sie tätig werden wüssten wir nun noch gern, welchen Namen wir für Sie rechtlich schützen lassen dürfen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. - Unser freibleibendes Angebot richtet sich an die Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.
* Exklusive der Gebühren, die beim zuständigen Patent- und Markenamt entrichtet werden müssen. Die Anmeldung einer Marke garantiert nicht die Eintragung einer Marke. Eine eingetragene Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren. (siehe auch unsere allg. Informationen zur Eintragung einer Marke)
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